
4€ 11° année - n° 66 NOVEMBRE - DECEMBRE
2003
Für eine wohnsitzabhängige unionsbürgerschaft
Die Lettre de la citoyenneté veröffentlicht anlässlich des Europäischen Sozialforums diese Sondernummer in fünf Sprachen, um die Forderung nach einer wohnsitzabhängigen Union-sbürgerschaft bekannt zu machen.
Die Lettre de la Citoyenneté
1987 lässt die von einem linken Parteienbündnis getragene Stadtverwaltung von Amiens (Frankreich) vier ausländische Ratsmitglieder durch die ausländische Wohnbevölkerung wählen, die dem Stadtrat beigeordnet werden.
Um diese Initiative bekannt zu machen, gründet sich 1988 die "Association de Soutien à l’Expression des Communautés d’Amiens" (Aseca; dt.: Verein zur Förderung der Selbstvertretung der eingewanderten Bevölkerung in Amiens). Ihre Zielsetzung umfasst allgemein die Förderung der Citoyenneté (staatsbürgerschaftliches Handeln) und der Bürgerrechte ausländischer Einwohner. Zu diesem Zweck veröffentlicht sie seit Januar 1993 La Lettre de la Citoyenneté, die alle zwei Monate erscheint und über aktuellen Entwicklungen in der Frage der politischen Rechte von Ausländern und des Zugangs zur Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes, in Europa und im Rest der Welt informiert.
Die Lettre de la Citoyenneté gibt jedes Jahr eine Umfrage in Auftrag, um den Stand der öffentlichen Meinung zu diesen Themen zu ermitteln: 57 % der befragten Personen haben sich im September 2003 zugunsten eines Wahlrechts von Ausländern bei Kommunal- und Europawahlen ausgesprochen, gegenüber nur 28 % im April 1996. Wir haben im Jahr 2000 eine Umfrage in den fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezüglich der Ausweitung des Ausländerwahlrechts auf die Europawahlen durchgeführt. Derzeit suchen wir Partner in Europa, um eine erneute Befragung vor den Europawahlen von 2004 durchführen zu können.
Der kampf für das ausländerwahlrecht
in Frankreich
In den achtziger Jahren begann der Kampf für die politischen Rechte von Ausländern mit dem Aktionsbündnis "J’y suis, j’y vote" (Hier bin ich, hier wähle ich). Diesen Kampf haben einige Jahre später drei weitere Aktionsbündnisse in Zusammenarbeit mit zahlreichen Vereinen und Organisationen fortgeführt: "Même sol, mêmes droits = même voix" (Derselbe Boden, dieselben Rechte = dieselbe Stimme), "Un(e) résident(e), une voix" (Ein/e Bürger/in, eine Stimme) und "Pour une véritable citoyenneté européenne" (Für eine wirkliche Unionsbürgerschaft). Diese Bündnisse hatten vor allem zum Ziel, das Kommunalwahlrecht vor den Wahlen von 2001 zu erstreiten. Der Verabschiedung eines Gesetzentwurfes über das Wahlrecht von Ausländern bei den Kommunalwahlen durch die Nationalversammlung am 3. Mai 2000 sind bislang keine weiteren Schritte gefolgt, da der Senat nicht über den Gesetzentwurf abgestimmt hat und das linke Regierungsbündnis nicht wirklich gewillt war, dieses Vorhaben umzusetzen.
Die anderen europäischen länder
Das schweizerische Neuchâtel ging schon 1850 mit gutem Beispiel voran. Mehrere Länder haben allen ausländischen Einwohnern das aktive und passive Kommunalwahlrecht eingeräumt: Irland 1963, danach Schweden, Norwegen, Dänemark, die Niederlande und vor kurzem auch Finnland. In Großbritannien haben die Bürger/innen aus dem Commonwealth das aktive und passive Wahlrecht bei allen Wahlen. Spanien und Portugal räumen den Ausländern das Wahlrecht ein, wenn Gegenseitigkeit vorliegt. In vielen Städten Deutschlands, Österreichs, Belgiens, Italiens und Luxemburgs gibt es Ausländerbeiräte.
Der Vertrag von Maastricht hat 1992 mit der Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für alle Unionsbürger bei Kommunalwahlen die Bürgerrechte vieler Ausländer verbessert, aber zugleich neue Ungleichheiten geschaffen. Einzig Luxemburg hat zehn Jahre später das Kommunalwahlrecht (allerdings nur das aktive) auf Ausländer aus Drittstaaten ausgeweitet. Ein solches Gesetz ist auch für Belgien geplant. Andernorts, so auch in Frankreich, mobilisieren die Vereine und Verbände inzwischen für eine Ausweitung des Kommunalwahlrechts auf alle Ausländer. Darüber hinaus haben der Europarat und das Europäische Parlaments bereits mehrfach zugunsten des Wahlrechts für alle Ausländer Stellung bezogen.
Eine wohnsitzabhängige
Unionsbürgerschaft
Viele Organisationen sind der Meinung, dass es an der Zeit ist, die durch Maastricht geschaffene Ungleichheit zu beseitigen und allen Ausländern unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit dieselben Rechte zuzuerkennen. Zu diesem Zwecke schlagen sie die Schaffung einer wohnsitzabhängigen Unionsbürgerschaft vor. Diese Forderung wurde dem Konvent für die Zukunft Europas vorgetragen, ist jedoch nicht in den Verfassungsentwurf, der den Regierungen vorgelegt wurde, eingegangen. Der Kampf für die Bürgerrechte durch Immigrantenorganisationen und ihre Unterstützer muss deshalb in allen Mitgliedstaaten der Union weitergehen.
Aus diesem Grunde unterstützt die Lettre de la Citoyenneté eine Petition, die zum Ziele hat, dass die wohnsitzabhängige Unionsbürgerschaft in die europäische Verfassung aufgenommen wird. Damit diese Petition Erfolg hat, werden eine Million Unterschriften benötigt.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie unsere Aktion zugunsten einer wohnsitzabhängigen UNIONBÜRGERSCHAFT UNTERSTÜTZEN MÖCHTEN